AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgeseztes.
1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich:
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragsgeber und dem Auftragsnehmer
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen,
somit auch dann, wenn bei Zusatzvereinbarungen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei
denn, diese werden vom Auftragsnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die
ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss:
2.1 Alle Aufträge werden für uns erst dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns mittels Auftragsbestätigung
schriftlich gegenbestätigt werden.
2.2 Durch schriftliche oder mündliche Äußerungen unserer Lizenzpartner kommt keine Verpflichtung
unsererseits zu Stande.
3. Lieferung/Herstellung:
3.1 Die Herstellung bzw. Lieferung und Inbetriebnahme wird spätestens 1 Monate nach Auftragsbestätigung
erfolgen.
3.2 Sollte die Herstellung bzw. Lieferung und Inbetriebnahme in dieser Frist nicht möglich sein, kann der Auftraggeber,
ohne weitere Kosten vom Vertrag zurück treten.
4. Zahlungsbedingungen:
Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang fällig. Sollte ein Bankeinzug uns vorliegen, wird dieser
binnen 7 Tagen, eingelöst. Sollte einer ungerechtfertigte Retournierung des Bankeinzuges wird eine
Bearbeitungsgebühr von uns in der Höhe von € 37,00 netto verrechnet. Die Verzinsung des Betrages wird
mit 5% über dem Diskontsatz der Nationalbank berechnet.
Allfällige Rechnungseinwendungen sind schriftlich binnen 4 Wochen geltend zu machen.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein.
5. Gewährleistung für Dienstleistungen:
Nadcor wird ausdrücklich dazu ermächtigt, alles für die Vermittlung der Telefongespräche notwendige Maßnahmen
im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu verfügen und bei Bedarf zu veranlassen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, technische Probleme sofort an die Nadcor zu melden.
Beim Produkt "SIP - Trunk" wird die Sprachtelefonie über bestehende Breitbandanschlüsse des Auftraggebers
abgewickelt. Für die Qualität und Verfügbarkeit dieser Internetverbindung ist die Nadcor nicht verantwortlich.
Etwaige Störungen auf Seiten des Auftraggebers und dessen Vertragspartnern für diese Zugänge ist der
Nadcor nicht zuzurechnen, da die Nadcor nur die Software für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
Über die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Datenleitungen dürfen ohne Genehmigung der Natcor keine weiteren
Dienste abgewickelt werden (z. B. Internetverkehr, Datenaustausch,…)
6. Schadenersatzansprüche:
Eine Zurechnung von Schäden oder durch Umstand der Trennung vom Netz entstandenen Kosten wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Veränderung von TK - Anlagen oder sonstige Einstellungen, ohne
vorherige schriftliche Information der Nadcor, wird jede Haftung bzw. Schadenersatz abgelehnt.
Die Haftung für Dienstleistungen die Außerhalb des Bereiches der Nadcor liegen, wird ausgeschlossen.
7. Laufzeit der Verträge:
Die Verträge werden auf die Dauer von 24 Monate ab Unterzeichnung der Anträge geschlossen.
Änderungen bezüglich der Vertragsdauer sind schriftlich zu vereinbaren.
8. Vertragsverlängerung:
Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn nicht von Seite
Des Auftragsgebers, schriftlich, eingeschrieben, spätestens 4 Monate vor Ablauf des Vertrages, gekündigt wird.
9. Hinweis auf das Streitschlichtungsverfahren nach $ 122 TKG 2003
"Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle
(betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine
behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen. Der Betreiber ist hierbei dazu verpflichtet,
an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie
erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den
Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen. Der Verfahrensablauf zum Streitbeilegungsverfahren ist aus
den Verfahrenrichtlinien der Regulierungsbehörde (abrufbar unter www.rtr.at ) ersichtlich."
10. Verfügbarkeit der IP - Leitung:
Sollten keine Backup - Leitungen vorhanden sein, ist bei Ausfall der IP - Leitung keine Sprachtelefonie möglich.
Auf diesen Umstand wird der Auftraggeber ausdrücklich hingewiesen.
11. Vertragsauflösung:
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung, seitens des Auftraggebers, wird eine Pönal in der Höhe der letzten drei Monatsumsätze
in Rechnung gestellt.
Die Nadcor ist berechtigt, bei von uns nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung (z. B. technische Herstellung)
vom Vertrag, kostenfrei zurück zu treten.
Die Nadcor ist berechtigt, bei Rückstand von 2 Monatsrechnungen, ihre Leistungen einzustellen ohne dadurch Schadenersatz-
pflichtig zu werden.
10. Hinweis auf die europäischen Notrufnummern:
Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.
11. Gerichtsstand:
Als zuständiges Gericht wird das BG Bregenz vereinbart.